Die Döblinger Bezirksvertretung beschließt das Parkpickerl, allerdings nur halbtags.
Döbling soll ein Parkpickerl bekommen, das in Wahrheit kein richtiges Parkpickerl ist. Also zumindest keins, das den ganzen Tag gelten soll. Hierfür wurde ein entsprechender Antrag in der Bezirksvertretungssitzung vom 14.12.2017 angenommen, der eine flächendeckende Kurzparkzone vorsieht, jedoch mit dem Makel, dass diese nur von 14 bis 19 Uhr gelten soll.
Prinzipiell ist das sehr begrüßenswert, denn die ÖVP hat damit ihre Blockadehaltung gegenüber dem Parkpickerl eingestellt. Ich bin eine große Befürworterin des Parkpickerls und betone das auch bei jeder möglichen Gelegenheit (s."Das Parkpickerl wirkt“). Die zeitliche Einschränkung hat mich dennoch dazu veranlasst, gegen den ÖVP-Antrag zu stimmen, und mit mir noch zwei weitere SPÖ-Bezirksräte.
Ich finde es nämlich spannend, dass es ÖVP-Bezirksvorsteher Adolf Tiller selbst war, der sich in der Vergangenheit gegen ein Parkpickerl ausgesprochen hat. Er verwies stets auf die Pickerl-Befragung vom Herbst 2016, die mit einer Mehrheit von 51,6 Prozent negativ ausgegangen war. Doch die 1.200 Mails und ebenso viele Telefonate haben ihn und seine Fraktion derart unter Druck gesetzt, dass er sich einen Kompromiss überlegen musste. Also bastelte man einen Antrag, der die Bezirksvertretung sicher passieren konnte. Und nun muss sich die zuständige Stadträtin und Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou mit der unangenehmen Causa beschäftigen.
Ich persönlich werte das Verhalten der ÖVP als klares Bekenntnis zum Parkpickerl, jedoch mit einem Schönheitsfehler, nämlich das die flächendeckende Kurzparkzone nur von 14 bis 19 Uhr gelten soll. Aus folgenden Gründen habe ich daher gegen den Antrag gestimmt:
- Das Teilzeit-Pickerl ist eine viel zu geringe Abschreckung. Es löst vielleicht das Dauerparker-Problem, aber es ist kein weitrechender Schritt. Denn mit der Handyparken-App kann man ab 14 Uhr gemütlich und kostengünstig die restlichen 2 Stunden um 4,10 Euro stehen bleiben. Die stark betroffenen Gebiete bleiben damit weiterhin zugeparkt.
- Die Regelung weicht von allen anderen Bezirken ab. Eine zusätzliche Sonderregelung wird für AutofahrerInnen nur noch unübersichtlicher, mühsamer und verärgert sie. Viele AutofahrerInnen regen sich jetzt schon über die unterschiedlichen Zeiten der Wiener Bezirke auf. Daher muss eine einheitliche Lösung her.
- 14-19 Uhr verursacht extrem viel Verkehr. Da es viele Berufstätige gibt, die nur bis 16 Uhr arbeiten, würde man den Binnenverkehr anziehen. Damit verlagert man den abendlichen Parksuchverkehr in den Tag hinein.
- Für zufahrende Lieferanten und Geschäftsleute wäre es eine Schlechterstellung, denn in dieser Zeit gibt es wieder keine Parkplätze. Deshalb wäre für Unternehmen eine 9-19 Uhr-Lösung optimal, damit ihre Kunden Parkplätze bekommen und sie ihre Aufträge ohne mühselige Parkplatzsuche abwickeln können.
Die Döblinger Bezirksvertretung hat sich aber dazu entschieden, nun die grüne Stadträtin und Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou mit der Sonderregelung zu beschäftigen. Ihre ExpertInnen müssen jetzt überprüfen, ob die flächendeckende Kurzparkzone für Döbling mit ihrer außergewöhnlichen Zeitbegrenzung und außergewöhnlichen Ausnahmen (Parkplatz Krapfenwaldlbad, Parkplatz Kahlenberg, Parkplatz Cobenzl, Unterer Schreiberweg, Höhenstraße und Wienerwaldzone) überhaupt realisierbar ist. Spannend wird dann auch, wie sich der Gemeinderat, der dieses Vorhaben absegnen muss, verhalten wird.
Die Position der SPÖ ist jedenfalls klar. Unsere SPÖ-GemeinderätInnen Barbara Novak, Gerhard Kubik und auch Rüdiger Maresch, Verkehrssprecher von den Grünen Wien betonen, dass Döbling eine Lösung für das Verkehrschaos im Bezirk braucht. Dass sich die ÖVP im Bezirk erstmals aufs Parkpickerl zubewegt, sei daher ein Schritt in die richtige Richtung. Was wir aber nicht brauchen, ist ein Fleckerlteppich, was die Parkzeiten angeht. Es sei daher sinnvoll, auf einheitliche Lösungen zu setzen. Jetzt liege es an den ExpertInnen, die aktuelle Parkpickerl-Lösung in Döbling zu bewerten.
Rechtliches zum Parkpickerl
Rechtlich gesehen lautet die Grundlage für das Parkpickerl im § 45 Abs. 4 StVO (”Bewilligung“) folgendermaßen:
(4) Eine Bewilligung kann für die in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 2a Z 1 angegebenen Kurzparkzonen auf die Dauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden, wenn der Antragsteller in dem gemäß dieser Verordnung umschriebenen Gebiet wohnt und dort auch den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat und ein persönliches Interesse nachweist, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und
1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder
2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird
Mit der in Wien geübten Praxis, das Parkpickerl jeweils bezirksweit zu erteilen, geht die Stadt eigentlich schon über die gesetzliche Vorgabe „in der Nähe dieses Wohnsitzes“ (s. § 45 Abs. 4 StVO) hinaus. Eine darüber hinausgehende Bewilligung wäre aber jedenfalls gesetzwidrig (in Innsbruck werden z.B. die Bezirke noch unterteilt in Wohnzonen, die wesentliche kleiner sind, als unsere Gebiete, insgesamt 21 Kleinzonen). Gesetzeswidrig ist somit auch die Forderung der FPÖ Wien, ganz Wien zu einer Zone zu erklären. Ein ganzes Bundesland als Kurzparkzone? Das geht nicht.
Ebenso liegt das 3-Zonen-Modell der Wiener ÖVP, von der Innenstadt, bis Gürtel +2., 3., und 20. Bezirk, sowie Außenbezirke weit neben der StVO! Und auch der Rechnungshof (Präsidentin Dr. Margit Kraker, ÖVP), kritisiert in seinem Bericht vom April 2017 zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Wien, die unterschiedlichen Geltungszeiten sowie die Geschäftsstraßen. (s. RH Bericht Seite 35 Punkte 6.2 bis 6.4.)